Außerplanmäßig: Möglichkeit einer Verlängerung der Bauzeit um zwei Jahre auf Grundstücken mit einer Größe von weniger als 4 Hektar -2022

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Unter eine zweijährige Verlängerung der Baugenehmigung in Grundstücke weniger als 4 Hektar in Gebieten außerhalb des Plans orientiert die Ministerium für Umwelt und Energiedie erwägt, die Aussetzung der Vorabgenehmigungen für Baugenehmigungen ab 2023 zu bremsen, wie es in der Gesetzgebung.

Wie es scheint, erwägt das Ministerium ernsthaft, die Möglichkeit des "Einfrierens" von Gebäuden zu erweitern, was im Wesentlichen das Verbot der Vorabgenehmigung betrifft. Baugenehmigungen, die nach der derzeitigen Regelung in sechs Monaten ausläuft.

Allerdings gibt es noch keine klaren Ankündigungen, Das Ministerium scheint bereit zu sein, die Möglichkeit von Vorabgenehmigungen mit der Stadtplanung in Einklang zu bringen, die voraussichtlich 2025 auf Studienebene abgeschlossen sein wird. In der Praxis bedeutet dies eine Verlängerung um mindestens zwei Jahre, möglicherweise auch länger, da sie höchstwahrscheinlich den Zeitraum abdeckt, der für die Verabschiedung der entsprechenden Präsidialdekrete für jede Region erforderlich ist.

Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der bestehende RechtsvorschriftenDie Bebauung von nicht geplanten Grundstücken wird übergangsweise für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der Vorabgenehmigung des Bauvorhabens gestattet. Baugenehmigungdie jedoch bis spätestens Dezember 2022 abgeschlossen sein müssen. Am 9. Dezember 2022 läuft die Frist für die Beantragung einer Baugenehmigung für Grundstücke mit einer Fläche von weniger als 4000 m² ab, die nach den geltenden Ausnahmeregelungen vollständig bebaubar waren..

Quelle: https://www.ethnos.gr

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